Grundsätzlich ist ja möglich, CO Umlagen buchungskreisübergreifend zu definieren, wenn die beteiligten Buchungskreise einem Kostenrechnungskreis zugeordnet sind. Dabei werden ohne weiteres Zutun die im Rahmen der CO-FI Integration im Customizing der Finanzbuchhaltung hinterlegten Buchnungskreisverrechnungskonten (Vorgang BUV) angebucht. Dies ist nicht immer gewünscht, weil Umlagen im CO zumeist nur interne Werteflüsse abbilden und keine echten Intercompany-Geschäftsvorfälle darstellen.
In den Hinweisen 2483347 bzw. 2457163 wird das Vorgehen beschrieben, wie für Umlagekostenarten eine dedizierte Kontenfindung abseits der 'normalen' Buchungskreisverrechnungskonten eingestellt werden kann.