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SAPManDoo - SAP Resource

Der vorliegende Blog enthält von mir im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit als SAP-Berater zusammengetragene Informationen / Beispiel-Codings zum Themenkreis SAP, speziell FI/CO.

Verlustfreie Bewertung (under construction...)

Veröffentlicht am 10. Februar 2015 von sapmandoo in MM

In der Bewertungspraxis des Handels wird zur Jahresendbewertung häufig das Verfahren der ‚verlustfreien Bewertung’ angewendet. Dabei wird dem Bewertungspreis eines Artikels (z.B. dem gleitenden Durchschnittspreis) zum Bewertungsstichtag ein sog. Vergleichswert gegenüber gestellt, dem üblicherweise ein realer oder fiktiver Verkaufspreis zugrunde liegt. Dabei werden in vielen Fällen vom Verkaufspreis noch im Rahmen der Warenveräußerung anfallende Kostenbestandteile abgezogen. Der hieraus resultierende Wertansatz wird als beizulegender Wert bezeichnet.

Das hier skizzierte Verfahren findet insbesondere in solchen Branchen Anwendung, bei denen im Verlauf des Betrachtungszeitraums erhebliche Preisreduktionen der angebotenen Artikel, z.B. im Rahmen von Ausverkäufen stattfinden (Saisonware, Mode, Möbel). Die Grundannahme bzw. -idee ist hierbei, dass in bestimmten Fällen der Verkaufspreis eines Artikels während seines Lebenszyklus so weit reduziert wird/werden muss, dass beim Verkauf die Selbstkosten nicht mehr gedeckt werden. Dies bedeutete, dass beim jedem Verkauf eines solchen Artikels ein Verlust entstünde, der durch die vorzunehmende Abwertung jedoch ‚antizipiert‘ wird und die Bewertung somit auch bei derartigen Preisnachlässen ‚verlustfrei‘ bleibt.

 

Zur Ermittlung des Vergleichswerts gibt es in SAP kein Standardverfahren, die gewünschte Logik muss komplett als Eigenentwicklung implementiert werden. Hierzu stellt SAP die Erweiterung NIWE0003 (Funktionsexit EXIT_SAPLNIW3_001) zur Verfügung. In neueren Releases ist die vorgenannte Erweiterung auslieferungsseitig bereits in die BAdI-Definition SMOD_NIWE0003 migriert worden.

 

Maßgeblich für sinnvolle Anwendbarkeit dieses Verfahrens ist demnach die Ermittlung des Vergleichspreises, also des beizulegenden Wertes. Ausgangsbasis ist dabei der voraussichtliche Verkaufserlös, d.h., bezogen auf einen Artikel, der zum Bewertungsstichtag anzusetzende Verkaufspreis. Oft liegt dieser bereits als Verkaufspreiskondition vor, wenn die Preisreduzierungen in Form von Aktionen oder geplant (Stichwort ‚Preisplanung‘) stattfinden. In diesen Fällen könnte der Verkaufspreis mithilfe der im System abgelegten Konditionen (z.B. mit Funktionsbaustein SALES_PRICE_READ) ermittelt werden. Im Sinne des sog. Wertaufhellungsprinzips kann dabei das Preisdatum entscheidend sein. Wenn bspw. der Bewertungsstichtag der 31.12. ist, jedoch der Bewertungslauf im Rahmen der Abschlusserstellung erst Anfang Februar erfolgt, könnte der Verkaufspreis Im Januar nochmals angepasst worden sein. Es empfiehlt sich daher, immer den aktuell gültigen Konditionssatz heranzuziehen.

 

Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet

 

Es wird von folgendem Schema ausgegangen:

Retrograde Bewertung

 

voraussichtlicher Verkaufserlös

./.

Erlösschmälerungen

./.

Verpackungskosten und Ausgangsfrachten

./.

allgemeine Vertriebskosten

./.

Verwaltungskosten

./.

Kapitaldienstkosten (für Lagerung bis zum Verkauf)

=

am Abschlussstichtag beizulegender Wert

Hierbei werden die für den Verkauf bestimmten Vorräte so bewertet, dass nach dem Abschlussstichtag kein Verlust mehr entsteht. Ein beim Verkauf voraussichtlich entstehender Verlust wird durch die Bewertung zum Abschlussstichtag in die Periode vorgezogen.

Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Wert anzusetzen, der von dem voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug des nach dem Bilanzstichtag noch anfallenden betrieblichen Aufwands und des durchschnittlichen Unternehmergewinns verbleibt.

 

Verkaufserlös:
Der voraussichtlich nach dem Bilanzstichtag zu erzielende Erlös. Dabei dürfen auch konkret zu erwartende Preissteigerungen berücksichtigt werden.

Erlösschmälerungen:
Preisnachlässe wie z.B. Skonti und Mengenrabatte.

Allgemeine Vertriebskosten:
Provisionen und Lizenzgebühren, die beim Verkauf entstehen. Vertriebsgemeinkosten, spätere Montage- und Aufstellungskosten, Garantierisiken.

Verwaltungskosten:
Kosten der Lagerhaltung und -verwaltung, Abrechnungskosten sowie Kosten für Zahlungseingang. Auch Zinsverluste in Form von Fremdkapitalkosten wegen voraussichtlich längerer Lagerung der Bestände sind einzubeziehen.

Allgemein:
Die zukünftigen Kosten sind nach der Vollkostenmethode bei Normalbeschäftigung zu ermitteln, also Einzelkosten und anteilige Gemeinkosten.

 

Der jeweils niedrigere Ansatz wird im Sinne des Niederstwertprinzips als Bewertungspreis herangezogen.

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